Vortrag
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Früher schon an später denken neu
Wer denkt schon daran, dass sich von heute auf morgen alles ändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Wer glaubt, dass dann automatisch nahe Familienangehörige entscheiden dürfen, der irrt. Auch Ehegatten und Kinder können nur mit einer zuvor gegebenen Vollmacht handeln. Damit die eigenen Wünsche, Gewohnheiten und Vorstellungen auch im Falle der Hilfsbedürftigkeit Berücksichtigung finden, empfiehlt es sich, schon in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen. Die gegebenen Möglichkeiten - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - werden erläutert und die Unterschiede dargestellt.
1 Abend, 19.04.2023 Mittwoch, 18:00 - 20:15 Uhr | |||||||
1 Termin(e)
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Ute Gutendorf | |||||||
HE-231-101 | |||||||
kostenfrei |
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